BGBl. I Nr. 113/2017
Änderung des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979
Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 1/09geändertlit a, lit c (aufgehoben), lit b (entfallen), lit b Anm (neu)
… 17 unveränderte Absätze
9. VERWENDUNGSGRUPPE E 2a
(Dienstführende Beamte)
Ernennungserfordernisse:
Allgemeine Bestimmungen
Gemeinsame Erfordernisse
9.1. Eine in den Z 9.2 bis 9.8 angeführte oder gemäß § 143 der betreffenden Grundlaufbahn oder Funktionsgruppe zugeordnete Verwendung und die Erfüllung der in den 9.10 und 9.11 vorgeschriebenen Erfordernisse.
Richtverwendungen
9.2. Verwendungen der Funktionsgruppe 7 sind zB:
a) Kommandant der Polizeiinspektion Spielfeld,
b) Leiter des Verkehrsreferates beim Bezirkspolizeikommando für Liezen,
c) Kommandant der Polizeiinspektion Wien Goethegasse,
d) Kommandant der Polizeiinspektion Leonding,
e) im Justizwachdienst: Justizwachkommandant der Justizanstalt Wien-Josefstadt.
9.3. Verwendungen der Funktionsgruppe 6 sind zB:
a) Kommandant der Polizeiinspektion Lienz,
b) Leiterin oder Leiter des Ermittlungsbereiches Diebstahl im Landeskriminalamt der Landespolizeidirektion Tirol,
c) Kommandant der Polizeiinspektion Bad Ischl.
9.4. Verwendungen der Funktionsgruppe 5 sind zB:
a) Kommandant der einer Polizeiinspektion Kindberg oder Fachinspektion sofern dieser nicht einer höherwertigen Funktionsgruppe zugeordnet ist,
b) Leiter des Einsatzreferates beim Bezirkspolizeikommando für Baden,
(Anm.: lit. c aufgehoben durch Z 7, BGBl. I Nr. 113/2017)
d) im Justizwachdienst: Justizwachkommandant der Justizanstalt Wels.
9.5. Verwendungen der Funktionsgruppe 4 sind zB:
(Anm.: lit. a und b aufgehoben durch Z 8, BGBl. I Nr. 113/2017)
c) Stellvertretender Leiter einer Erhebungsgruppe für Vermögensdelikte beim Kriminalreferat des Stadtpolizeikommandos für Graz.
… 20 unveränderte Absätze
9.6. Verwendungen der Funktionsgruppe 3 sind zB:
a) Kriminalsachbearbeiterin oder Kriminalsachbearbeiter im Mitarbeiterpool des Landeskriminalamts der Landespolizeidirektion Niederösterreich,
b) Qualifizierter Kriminalsachbearbeiter im Mitarbeiterpool des Kriminalreferates beim Stadtpolizeikommando für Linz,
c) Qualifizierter Sachbearbeiter bei der Polizeiinspektion Dornbirn,
d) im Justizwachdienst: Justizwachkommandant der Justizanstalt Stein-Außenstelle Meidling im Tal.
9.7. Verwendungen der Funktionsgruppe 2 sind zB:
a) Kriminalsachbearbeiter im Mitarbeiterpool des Kriminalreferates beim Stadtpolizeikommando für Salzburg,
b) Sachbearbeiter bei der Polizeiinspektion Seefeld,
c) im Justizwachdienst: Diensteinteiler in der Justizanstalt Salzburg.
9.8. Verwendungen der Funktionsgruppe 1 sind zB:
a) Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter für Einsatztraining in der Abteilung für Sondereinheiten der Landespolizeidirektion Wien,
b) im Justizwachdienst: Stellvertreter des Justizwachkommandanten der Justizanstalt Leoben - Außenstelle Judenburg.
9.9. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 153/2009)
Ausbildung
9.10. Der erfolgreiche Abschluß
a) der Grundausbildung für den Exekutivdienst und
b) der Grundausbildung für die Verwendungsgruppe E 2a.
Zulassungserfordernis zur Grundausbildung für die Verwendungsgruppe E 2a
9.11. Erfordernis für die Zulassung zur Grundausbildung für die Verwendungsgruppe E 2a ist die Zurücklegung einer mindestens dreijährigen praktischen Verwendung im Exekutivdienst nach Ernennung in die Verwendungsgruppe E 2b.
9.12. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 80/2005)