Absatz eins,Die Erprobung des Bildungskompasses wird im Auftrag und auf Kosten des BMFJ vom Charlotte- Bühler- Institut evaluiert.
BGBl. I Nr. 133/2017
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Erprobung des Bildungskompasses im Land Oberösterreich im Kindergartenjahr 2017/18
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Erprobung des Bildungskompasses im Land Oberösterreich im Kindergartenjahr 2017/18
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 7neu
Artikel 7
Evaluierung und Controlling
- Absatz 2,Das Land Oberösterreich ist verpflichtet, die widmungsgemäße Verwendung der Zweckzuschussmittel durch die am Pilotprojekt beteiligten Rechtsträger von elementarpädagogischen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen zu überprüfen.