BGBl. I Nr. 139/2017
Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2016
Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2016
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2016 wird die Genehmigung erteilt.