BGBl. I Nr. 50/2017
Pauschalreisegesetz – PRG sowie Änderung des Konsumentenschutzgesetzes, des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes und des Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetzes
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen (Pauschalreisegesetz – PRG) erlassen wird sowie das Konsumentenschutzgesetz, das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz und das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 21neu
Vollziehung
Paragraph 21,
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Justiz betraut.