BGBl. I Nr. 7/2017
Straßenverkehrsunfallstatistik-Gesetz sowie Änderung des Bundesstraßengesetzes 1971
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Statistik zu Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden (Straßenverkehrsunfallstatistik-Gesetz) erlassen und das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Ziel des Gesetzes
Paragraph eins,
Ziel des Gesetzes ist es, die Erstellung und Veröffentlichung von Statistiken über Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden und die Zusammenarbeit des Bundesministers für Inneres und des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf diesem Gebiet zu regeln.