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BGBl. II Nr. 104/2017

kundgemacht 10.04.2017
Aufhebung einer Bestimmung über einen Unkostenbeitrag für außercurriculare Lehre an der Universität Salzburg durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Aufhebung einer Bestimmung der Verordnung des Rektorats über einen Unkostenbeitrag für außercurriculare Lehre an der Universität Salzburg durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung BGBl. II Nr. 104/2017× zu VfGH-Aufhebung einer Bestimmung über einen Unkostenbeitrag für außercurriculare Lehre an der Universität Salzburg

Änderungen durch diese Kundmachung

VfGH-Aufhebung einer Bestimmung über einen Unkostenbeitrag für außercurriculare Lehre an der Universität Salzburg neu