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BGBl. II Nr. 105/2017

kundgemacht 10.04.2017
Berücksichtigung von Berufspraxiszeiten für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Berücksichtigung von Berufspraxiszeiten für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst
Kundmachung BGBl. II Nr. 105/2017× zu Berücksichtigung von Berufspraxiszeiten für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst

Änderungen durch diese Kundmachung

Berücksichtigung von Berufspraxiszeiten für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst neu