BGBl. II Nr. 111/2017
Änderung der Bekanntmachung betreffend die Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an Hauptschulen, an Neuen Mittelschulen, an der Unterstufe allgemein bildender höherer Schulen, an berufsbildenden höheren Schulen (ausgenommen Bildungsanstalten sowie Kollegs und Sonderformen der Bildungsanstalten), an berufsbildenden mittleren Schulen sowie an Berufsschulen, der Bekanntmachung der Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an allgemein bildenden höheren Schulen, der Bekanntmachung der Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an Neuen Mittelschulen und der Bekanntmachung der Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an Hauptschulen
Bekanntmachung der Bundesministerin für Bildung, mit der die Bekanntmachung betreffend die Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an Hauptschulen, an Neuen Mittelschulen, an der Unterstufe allgemein bildender höherer Schulen, an berufsbildenden höheren Schulen (ausgenommen Bildungsanstalten sowie Kollegs und Sonderformen der Bildungsanstalten), an berufsbildenden mittleren Schulen sowie an Berufsschulen, die Bekanntmachung der Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an allgemein bildenden höheren Schulen, die Bekanntmachung der Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an Neuen Mittelschulen und die Bekanntmachung der Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an Hauptschulen geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an VS, MS, Unterstufe AHS, allgemeinen Sonderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, Berufsschulen, BMS und BHS (einschließlich des Lehrgangs für Früherziehung inklusive des Lehrgangs für Berufstätige, einschließlich des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik inklusive des Aufbaulehrgangs für Berufstätige und ausgenommen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik sowie deren Kollegs und Sonderformen)
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§ 2geändert
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