BGBl. II Nr. 23/2017
Höhe der Kostenvergütung für die Mitwirkung an der Beitragseinhebung von ausländischen Renten
Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die Höhe der Kostenvergütung für die Mitwirkung an der Beitragseinhebung von ausländischen Renten
Änderungen durch diese Kundmachung
Höhe der Kostenvergütung für die Mitwirkung an der Beitragseinhebung von ausländischen Renten
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