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BGBl. II Nr. 23/2017

kundgemacht 18.01.2017
Höhe der Kostenvergütung für die Mitwirkung an der Beitragseinhebung von ausländischen Renten
Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die Höhe der Kostenvergütung für die Mitwirkung an der Beitragseinhebung von ausländischen Renten
Kundmachung BGBl. II Nr. 23/2017× zu Höhe der Kostenvergütung für die Mitwirkung an der Beitragseinhebung von ausländischen Renten

Änderungen durch diese Kundmachung

Höhe der Kostenvergütung für die Mitwirkung an der Beitragseinhebung von ausländischen Renten neu