Rechtstracker.at

BGBl. II Nr. 232/2017

kundgemacht 29.08.2017 RIS↗
Lehrplan der zweijährigen Forstfachschule, Aufhebung der Verordnung, mit welcher ein Lehrplan für die Forstfachschule erlassen wird, Änderung der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung betreffend den Lehrplan der zweijährigen Forstfachschule; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, mit der der Lehrplan der zweijährigen Forstfachschule erlassen wird, die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst, mit welcher ein Lehrplan für die Forstfachschule erlassen wird, aufgehoben wird und die Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung betreffend den Lehrplan der zweijährigen Forstfachschule geändert wird; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Kundmachung BGBl. II Nr. 232/2017× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Lehrplan der zweijährigen Forstfachschule neu § 0↗RIS↗
Art. 4 § 1neu
in Kraft ab 01.09.2017 · idF BGBl. II Nr. 232/2017 Art. 4 § 1↗RIS↗

Artikel 4

Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Auf Grund des Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1949,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 36 aus 2012,, wird bekannt gemacht:

Paragraph eins,

Die in der Anlage in Abschnitt römisch vier enthaltenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und werden hiermit gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1949,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 36 aus 2012,, bekannt gemacht.