BGBl. II Nr. 239/2017
Lehrpläne des Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik, des Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik einschließlich der Qualifikation für Hortpädagogik und des Kollegs der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik, Aufhebung der Verordnung über den Lehrplan des Kollegs für Elementarpädagogik, Änderung der Verordnung über die Lehrpläne für die Bildungsanstalt für Sozialpädagogik sowie der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung betreffend die Lehrpläne der Kollegs der Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und für Sozialpädagogik; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, mit der die Lehrpläne des Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik, des Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik einschließlich der Qualifikation für Hortpädagogik und des Kollegs der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik erlassen werden, die Verordnung über den Lehrplan des Kollegs für Elementarpädagogik aufgehoben wird und die Verordnung über die Lehrpläne für die Bildungsanstalt für Sozialpädagogik sowie die Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung betreffend die Lehrpläne der Kollegs der Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und für Sozialpädagogik geändert werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Änderungen durch diese Kundmachung
Lehrpläne – Bildungsanstalt für Sozialpädagogik
21
Art. 1geändert
lädt …
Art. 3 § 3geändert
lädt …
Anl. 2aufgehoben
lädt …