BGBl. II Nr. 275/2017
Grundausbildungsverordnung-BKA
Verordnung des Bundeskanzlers über die Grundausbildung für die Bediensteten des Ressortbereiches (Grundausbildungsverordnung-BKA)
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 1neu
Anlage 1: Inhalte und Gesamt- bzw. Mindeststundenanzahl der Pflicht- bzw. Wahlpflichtmodule, sowie der jeweiligen Fächer gemäß Paragraph 5, Absatz 4, für die Bereiche des Bundeskanzleramtes-Zentralleitung, der Datenschutzbehörde und des Österreichischen Staatsarchives ausgenommen Verwendungen im Archivdienst (siehe dazu Anlage 2)
Anmerkung, Anlage 1 ist als PDF dokumentiert)