BGBl. II Nr. 281/2017
Änderung der Verordnung, mit der nähere Regelungen über den Betrieb und das Qualitätssystem von Blutspendeeinrichtungen und Betrieben, die ausschließlich zur Transfusion bestimmtes Blut oder Blutbestandteile verarbeiten, lagern oder verteilen, getroffen werden
Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen mit der die Verordnung, mit der nähere Regelungen über den Betrieb und das Qualitätssystem von Blutspendeeinrichtungen und Betrieben, die ausschließlich zur Transfusion bestimmtes Blut oder Blutbestandteile verarbeiten, lagern oder verteilen, getroffen werden, geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Regelungen über den Betrieb und das Qualitätssystem von Blutspendeeinrichtungen (QS-VO-Blut)
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§ 2geändert
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§ 20geändert
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§ 21neu
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