BGBl. II Nr. 29/2017
Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen für die Vollziehung der Bestimmungen des § 113j des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957
Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über das Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen für die Vollziehung der Bestimmungen des § 113j des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957
Keine Änderungen an Normtexten zugeordnet — BGBl PDF (RIS)↗.