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BGBl. II Nr. 350/2017

kundgemacht 04.12.2017
Änderung der Verordnung über die Aufbewahrungsfristen von in den Schulen zu führenden Aufzeichnungen und der Verordnung über die Aufbewahrungsfristen von in den Zentrallehranstalten für Berufstätige zu führenden Aufzeichnungen
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, mit der die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Aufbewahrungsfristen von in den Schulen zu führenden Aufzeichnungen und die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Aufbewahrungsfristen von in den Zentrallehranstalten für Berufstätige zu führenden Aufzeichnungen geändert werden
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