BGBl. II Nr. 411/2017
Von der Europäischen Kommission festgesetzten Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren ab 1. Jänner 2018
Kundmachung des Bundesministers für Kunst, Kultur, Verfassung und öffentlicher Dienst betreffend die von der Europäischen Kommission festgesetzten Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren ab 1. Jänner 2018
Änderungen durch diese Kundmachung
Die von der Europäischen Kommission festgesetzten Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren ab 1. Jänner 2018
neu
§ 1neu
lädt …
§ 2neu
lädt …