BGBl. II Nr. 90/2017
Schulrechtsbereinigungsverordnung 2017
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, mit der die Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, die Einreihungsverordnung, die Verordnung über die Gutachterkommissionen zur Eignungserklärung von Unterrichtsmitteln, die Schulzeitverordnung, die Schulveranstaltungenverordnung 1995, die Verordnung über die Prüfungsgebiete der Pflichtschulabschluss-Prüfung, die Verordnung über die Prüfungstermine für standardisierte Prüfungsgebiete im Rahmen von abschließenden Prüfungen in den Jahren 2016 und 2017, die Verordnung über den Lehrplan des Lehrganges für Sonderkindergartenpädagogik, die Verordnung über den Lehrplan des Kollegs für Kindergartenpädagogik, die Verordnung über die Eignungsprüfungen, Abschlussprüfungen und Befähigungsprüfungen an Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, die Verordnung über die Schulzeit an den Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, die Verordnung über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer an Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, die Verordnung über die Praxiserfordernisse für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst und über den Entfall der ergänzenden Lehramtsausbildung in bestimmten Verwendungen, die Aufnahmsverfahrensverordnung, die Verordnung über die Verwendung von Geldstrafen und Geldbußen, die Nebenleistungsverordnung, die PD-Nebenleistungsverordnung, die Verordnung, mit der Vergütungen gemäß § 61b Abs. 3 des Gehaltsgesetzes 1956 festgesetzt werden, die Verordnung, mit welcher der Lehrplan der Bildungsanstalt für Arbeitslehrerinnen erlassen wird, sowie die Verordnung über die Befähigungsprüfung in den Bildungsanstalten für Arbeitslehrerinnen, für Kindergärtnerinnen und für Erzieher geändert werden; Bekanntmachung betreffend den Entfall der Lehrpläne für den Religionsunterricht an Bildungsanstalten für Arbeitslehrerinnen (Schulrechtsbereinigungsverordnung 2017)
Änderungen durch diese Kundmachung
Befähigungsprüfung in den Bildungsanstalten für Arbeitslehrerinnen, für Kindergärtnerinnen und für Erzieher
aufgehoben
§ 1aufgehoben
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§ 2aufgehoben
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§ 3aufgehoben
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§ 4aufgehoben
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§ 5aufgehoben
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§ 6aufgehoben
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§ 7aufgehoben
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§ 8aufgehoben
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§ 9aufgehoben
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§ 10aufgehoben
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§ 11aufgehoben
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§ 12aufgehoben
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§ 13aufgehoben
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§ 14aufgehoben
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§ 15aufgehoben
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§ 16aufgehoben
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§ 17aufgehoben
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§ 18aufgehoben
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§ 19aufgehoben
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§ 20aufgehoben
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§ 21aufgehoben
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§ 22aufgehoben
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§ 23aufgehoben
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§ 24aufgehoben
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§ 25aufgehoben
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