Die Vertragsparteien unterstützen nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten die Zusammenarbeit auf den Gebieten des allgemein bildenden und berufsbildenden Unterrichtswesens sowie der Erwachsenenbildung, insbesondere durch folgende Maßnahmen:
- Litera aAustausch von ExpertInnen sowie von Informations- und Dokumentationsmaterial und von Fachliteratur, insbesondere über neue Entwicklungen im Allgemein- und im Berufsbildungsbereich, mit Ausnahme von Informationen und Dokumenten, die gemäß den jeweiligen innerstaatlichen Rechtsvorschriften klassifiziert sind.
- Litera bAktivitäten und Initiativen im Bereich der LehrerInnenbildung;
- Litera cMaßnahmen im Bereich der LehrerInnenfortbildung zur Vertiefung der Kenntnisse von Sprache und Landeskunde der einen Vertragspartei auf dem Gebiet der jeweils anderen;
- Litera dAktivitäten im Bereich von Partnerschaften zwischen Schulen sowie institutionelle Kooperationen zwischen Bildungseinrichtungen;