BGBl. III Nr. 175/2017
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Ghana über bilaterale Kooperation im Bereich der Ausbildung durch Entsendung und Finanzierung von Personal an das „Kofi Annan International Peacekeeping Training Centre“ (KAIPTC)
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Ghana über bilaterale Kooperation im Bereich der Ausbildung durch Entsendung und Finanzierung von Personal an das „Kofi Annan International Peacekeeping Training Centre“ (KAIPTC)
Änderungen durch diese Kundmachung
Entsendung und Finanzierung von Personal an das „Kofi Annan International Peacekeeping Training Centre“ (KAIPTC)
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 3neu
Artikel 3
Zur Umsetzung dieser Vereinbarung autorisierte Institutionen, im Folgenden als „Autorisierte Institutionen“ bezeichnet, sind:
für die Empfangende Partei – das Verteidigungsministerium der Republik Ghana / KAIPTC und
für die Entsendende Partei – der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport der Republik Österreich.