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BGBl. III Nr. 175/2017

kundgemacht 16.10.2017 RIS↗
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Ghana über bilaterale Kooperation im Bereich der Ausbildung durch Entsendung und Finanzierung von Personal an das „Kofi Annan International Peacekeeping Training Centre“ (KAIPTC)
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Ghana über bilaterale Kooperation im Bereich der Ausbildung durch Entsendung und Finanzierung von Personal an das „Kofi Annan International Peacekeeping Training Centre“ (KAIPTC)
Kundmachung BGBl. III Nr. 175/2017× zu Entsendung und Finanzierung von Personal an das „Kofi Annan International Peacekeeping Training Centre“ (KAIPTC)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Entsendung und Finanzierung von Personal an das „Kofi Annan International Peacekeeping Training Centre“ (KAIPTC) neu § 0↗RIS↗
Art. 4neu
in Kraft ab 01.12.2017 · idF BGBl. III Nr. 175/2017 Art. 4↗RIS↗

Artikel 4

1. Im Rahmen dieser Vereinbarung wird die Entsendende Partei zu den Aktivitäten des KAIPTC beitragen, indem sie militärisches und ziviles Personal abstellt und finanziert, um Ausbildungsaktivitäten am KAIPTC in bestimmten von den Autorisierten Institutionen vereinbarten Funktionen zu unterstützen.

2. Mit Zustimmung der Autorisierten Institutionen können weitere Beiträge zur Unterstützung der Aktivitäten des KAIPTC erfolgen.