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BGBl. III Nr. 208/2017

kundgemacht 23.11.2017 RIS↗Parlament↗
Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits
Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits
Kundmachung BGBl. III Nr. 208/2017× zu Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU, Mitgliedstaaten – Mongolei×

Änderungen durch diese Kundmachung

Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU, Mitgliedstaaten – Mongolei neu § 0↗RIS↗
Art. 38neu
in Kraft ab 01.11.2017 · idF BGBl. III Nr. 208/2017 Art. 38↗RIS↗

ARTIKEL 38

Verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich

Um die Wirtschaft zu stärken und zu entwickeln, gleichzeitig jedoch der Notwendigkeit Rechnung zu tragen, einen geeigneten Regulierungsrahmen zu entwickeln, bekennen sich die Vertragsparteien zu den Grundsätzen des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich, auf die sich die Mitgliedstaaten auf EU-Ebene verpflichtet haben, und verpflichten sich ihrerseits zur Einhaltung dieser Grundsätze. Zu diesem Zweck werden die Vertragsparteien unbeschadet der Zuständigkeiten der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten die internationale Zusammenarbeit im Steuerbereich verbessern, die Einziehung legitimer Steuern erleichtern und Maßnahmen zur wirksamen Umsetzung der genannten Grundsätze treffen.