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BGBl. III Nr. 21/2017

kundgemacht 13.02.2017
Änderungen der Gemeinsamen Ausführungsordnung und des Gebührenverzeichnisses zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen
Änderungen der Gemeinsamen Ausführungsordnung und des Gebührenverzeichnisses zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen
Kundmachung BGBl. III Nr. 21/2017× zu Madrider Markenabkommen – Ausführungsordnung×

Änderungen durch diese Kundmachung

Madrider Markenabkommen – Ausführungsordnung 310
Art. 2 § 12geändert

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