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BGBl. III Nr. 22/2017

kundgemacht 14.02.2017 RIS↗Parlament↗
Abkommen zwischen der Republik Österreich und Australien im Bereich der sozialen Sicherheit
Abkommen zwischen der Republik Österreich und Australien im Bereich der sozialen Sicherheit
Kundmachung BGBl. III Nr. 22/2017× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit (Australien) neu § 0↗RIS↗
Art. 2neu
in Kraft ab 01.03.2017 · idF BGBl. III Nr. 22/2017 Art. 2↗RIS↗

Artikel 2

Sachlicher Geltungsbereich

  1. Absatz eins,Ungeachtet des Absatzes 2 bezieht sich dieses Abkommen:
    1. Litera a
      in Bezug auf Australien:
      1. Litera i
        auf die Gesetze, die das Recht über soziale Sicherheit bilden, soweit das Recht die folgenden Leistungen vorsieht, auf diese anzuwenden ist oder diese berührt:
        1. A
          Alterspensionen,
        2. B
          Erwerbsunfähigkeitspensionen,
        3. C
          Pflegezahlungen,
        4. D
          an verwitwete Personen zu zahlende Leistungen, und
        5. E
          Vollwaisenpensionen;
      2. Sub-Litera, i, i
        nur in Bezug auf Abschnitt römisch zwei auf das Recht über die Zusatzpension: Superannuation Guarantee (Administration) Act 1992, Superannuation Guarantee Charge Act 1992 und Superannuation Guarantee (Administration) Regulations, unter der Voraussetzung, dass dieses Abkommen die Anwendung dieses Rechts nicht erweitert; und
    2. Litera b
      in Bezug auf Österreich:
      1. Litera i
        auf die Rechtsvorschriften über die Pensionsversicherung mit Ausnahme der Sonderversicherung für das Notariat; und
      2. Sub-Litera, i, i
        nur hinsichtlich des Abschnitts römisch zwei auf die Rechtsvorschriften über die Kranken- und Unfallversicherung.
  2. Absatz 2,Soweit Absatz 3 nichts anderes bestimmt, findet dieses Abkommen auch auf Rechtsvorschriften Anwendung, die die im Absatz 1 bezeichneten Rechtsvorschriften aufheben, ersetzen, ändern, ergänzen oder zusammenfassen.
  3. Absatz 3,Ungeachtet des Absatzes 1 umfassen die australischen Rechtsvorschriften keine zwischen Australien und dritten Vertragsstaaten abgeschlossen Verträge oder anderen internationalen Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit.