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BGBl. III Nr. 41/2017

kundgemacht 15.03.2017
Multilaterale Vereinbarung M303 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung von Lithiumzellen und -batterien, die in Geräten von privaten Haushalten enthalten sind und die zur Beseitigung von Schadstoffen zur Demontage, zum Recycling oder zur Entsorgung gesammelt und zur Beförderung aufgegeben werden
Multilaterale Vereinbarung M303 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung von Lithiumzellen und -batterien, die in Geräten von privaten Haushalten enthalten sind und die zur Beseitigung von Schadstoffen zur Demontage, zum Recycling oder zur Entsorgung gesammelt und zur Beförderung aufgegeben werden
Kundmachung BGBl. III Nr. 41/2017× zu ADR - Beförderung von Lithiumzellen und -batterien

Änderungen durch diese Kundmachung

ADR - Beförderung von Lithiumzellen und -batterien neu