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BGBl. III Nr. 5/2017

kundgemacht 09.01.2017
Abkommen zwischen dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und der Zivilluftfahrtbehörde des Königreichs Belgien über die Durchführung von Artikel 83<sup>bis</sup> des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt
Abkommen zwischen dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und der Zivilluftfahrtbehörde des Königreichs Belgien über die Durchführung von Artikel 83<sup>bis</sup> des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt
Kundmachung BGBl. III Nr. 5/2017× zu Durchführung von Artikel 83bis des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (Belgien)

Änderungen durch diese Kundmachung

Durchführung von Artikel 83bis des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (Belgien) neu