BGBl. II Nr. 179/2018
EU-Chemikalienrechts-Anpassungsverordnung 2017
Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, mit der die Chemikalien-Verbotsverordnung 2003, die Lösungsmittelverordnung 2005 und die HFKW-FKW-SF<sub>6</sub>-V geändert werden sowie die Verordnung über das Verbot vollhalogenierter Fluorchlorkohlenwasserstoffe als Treibgas in Druckgaspackungen, die Verordnung über Beschränkungen und Verbote der Verwendung, der Herstellung und des Inverkehrsetzens von vollhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen, die Verordnung über ein Verbot bestimmter teilhalogenierter Kohlenwasserstoffe, die BiozidG-Altwirkstoffverordnung, die Chemikalienverordnung 1999 und Bekanntmachungen zur Chemikalienverordnung 1999 aufgehoben werden (EU-Chemikalienrechts-Anpassungsverordnung 2017)
Änderungen durch diese Kundmachung
Veröffentlichung der Richtlinie über Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe
aufgehoben
Art. 1aufgehoben
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