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BGBl. II Nr. 210/2018

kundgemacht 17.08.2018
Erhöhung der Hektarhöchstmenge für die Traubenernte des Jahrganges 2018
Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus zur Erhöhung der Hektarhöchstmenge für die Traubenernte des Jahrganges 2018
Kundmachung BGBl. II Nr. 210/2018× zu Erhöhung der Hektarhöchstmenge für die Traubenernte des Jahrganges 2018