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BGBl. II Nr. 339/2018

kundgemacht 17.12.2018
Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2019
Kundmachung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend die Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2019
Kundmachung BGBl. II Nr. 339/2018× zu Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2019

Änderungen durch diese Kundmachung

Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2019 neu