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BGBl. II Nr. 360/2018

kundgemacht 21.12.2018
Änderung der Sprengelverordnung für den Strafvollzug
Verordnung des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, mit der die Verordnung über die Zuständigkeit der Anstalten zum Vollzug von Freiheitsstrafen und der mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen an Erwachsenen und an Jugendlichen (Sprengelverordnung für den Strafvollzug) geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 360/2018× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Sprengelverordnung für den Strafvollzug 4
§ 13geändert

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