BGBl. II Nr. 369/2018
Änderung der Qualitätszielverordnung Ökologie Oberflächengewässer sowie Aufhebung der Fischgewässerverordnung, der Verordnung zur Verbesserung der Wassergüte der Mur und ihrer Zubringer im Land Steiermark und der Verordnung zur Verbesserung der Wassergüte der Donau und ihrer Zubringer
Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, mit der die Qualitätszielverordnung Ökologie Oberflächengewässer geändert wird sowie die Fischgewässerverordnung, die Verordnung zur Verbesserung der Wassergüte der Mur und ihrer Zubringer im Land Steiermark und die Verordnung zur Verbesserung der Wassergüte der Donau und ihrer Zubringer aufgehoben werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Qualitätszielverordnung Ökologie Oberflächengewässer (QZV Ökologie OG)
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§ 19geändert
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