BGBl. II Nr. 48/2018
Aufhebung der Wortfolge „,ausgenommen jene nach § 1 Z 9 (Vertreter)“ in § 4 Verordnung der Durchschnittssätze für Werbungskosten durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Aufhebung der Wortfolge „,ausgenommen jene nach § 1 Z 9 (Vertreter)“ in § 4 Verordnung der Durchschnittssätze für Werbungskosten durch den Verfassungsgerichtshof
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