BGBl. II Nr. 61/2018
Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes
Verordnung der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres über die Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes
Änderungen durch diese Kundmachung
Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 199 Tannheimer Straße im Bereich der Gemeinde Zöblen
aufgehoben
Art. 1aufgehoben
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Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen – April 2018
neu
Art. 1neu
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