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BGBl. II Nr. 88/2018

kundgemacht 03.05.2018
Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes
Verordnung der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres über die Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes
Kundmachung BGBl. II Nr. 88/2018× zu Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen – Mai 2018

Änderungen durch diese Kundmachung

Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen – Mai 2018 neu