Agrarpolitik und internationale landwirtschaftliche Perspektiven im Allgemeinen;
BGBl. III Nr. 40/2018
Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits
Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 35neu
ARTIKEL 35
Landwirtschaft, Fischerei und ländliche Entwicklung
(1) Die Vertragsparteien kommen überein, den Dialog und die Zusammenarbeit zur nachhaltigen Entwicklung in der Landwirtschaft, der Fischerei und der ländlichen Entwicklung zu fördern. Bereiche der Zusammenarbeit können unter anderem folgende sein:
- Litera a
- Litera bMöglichkeiten für die Erleichterung des Handels mit Pflanzen, Tieren, Wassertieren und deren Produkten unter Berücksichtigung einschlägiger internationaler Übereinkommen wie dem Internationalen Pflanzenschutzabkommen (IPPC) und den Leitlinien des Internationalen Tierseuchenamts (IOE/OIE), zu deren Vertragsparteien sie gehören;
- Litera cTierschutz;
- Litera dEntwicklungspolitik in ländlichen Gebieten;
- Litera eQualitätspolitik für Pflanzen, Tiere und Wasserprodukte sowie insbesondere geografische Angaben;
- Litera fEntwicklung einer nachhaltigen und umweltfreundlichen Landwirtschaft und Agrarindustrie, von Biokraftstoffen sowie Transfer von Biotechnologie;
- Litera gSchutz der Pflanzenvielfalt, Saattechnologie, höherer Ertrag von Feldfrüchten, alternative Technologien für Feldfrüchte, einschließlich der Biotechnologie in der Landwirtschaft;
- Litera hEntwicklung von Datenbanken zur Landwirtschaft, Fischerei und ländlichen Entwicklung;
- Litera iStärkung der Humanressourcen im Bereich Landwirtschaft, Veterinärwesen und Fischerei;
- Litera jUnterstützung einer nachhaltigen und verantwortungsvollen langfristigen Meeres- und Fischereipolitik, einschließlich der Fischereitechnologie und der Erhaltung und Bewirtschaftung der Küsten- und Meeresressourcen;
- Litera kFörderung von Anstrengungen zur Verhinderung und Bekämpfung illegaler, nicht gemeldeter oder nicht regulierter Fischereipraktiken und des damit zusammenhängenden Handels;
- Litera lMaßnahmen zum Erfahrungsaustausch und zur Bildung von Partnerschaften, Entwicklung von Jointventures und Kooperationsnetzen zwischen lokalen Akteuren oder Wirtschaftsbeteiligten, einschließlich von Maßnahmen für den besseren Zugang zu Finanzmitteln in Bereichen wie Forschung und Technologietransfer;
- Litera mStärkung der Herstellerverbände und Aktivitäten zur Förderung des Handels.