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BGBl. III Nr. 40/2018

kundgemacht 16.04.2018 RIS↗Parlament↗
Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits
Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits
Kundmachung BGBl. III Nr. 40/2018× zu Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU, Mitgliedstaaten – Philippinen×

Änderungen durch diese Kundmachung

Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU, Mitgliedstaaten – Philippinen neu § 0↗RIS↗
Art. 37neu
in Kraft ab 01.03.2018 · idF BGBl. III Nr. 40/2018 Art. 37↗RIS↗

ARTIKEL 37

Industriepolitik und Zusammenarbeit zwischen KMU

Die Vertragsparteien kommen unter Berücksichtigung ihrer Wirtschaftspolitik und ihrer wirtschaftlichen Ziele überein, die industriepolitische Zusammenarbeit in allen für geeignet erachteten Bereichen mit dem Ziel zu fördern, ein für die wirtschaftliche Entwicklung günstiges Klima zu schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), unter anderem durch folgende Maßnahmen zu verbessern:

  1. Litera a
    Förderung der Vernetzung von Wirtschaftsbeteiligten, insbesondere von KMU, zum Informations- und Erfahrungsaustausch, zum Feststellen der Perspektiven in Sektoren von gemeinsamen Interesse, zum Technologietransfer und zur Stärkung von Handel und Investitionen;
  2. Litera b
    Informations- und Erfahrungsaustausch über die Schaffung von Rahmenbedingungen, unter denen insbesondere KMU ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern können;
  3. Litera c
    Förderung der Teilnahme beider Vertragsparteien an Pilotprojekten und besonderen Programmen gemäß deren spezifischen Bestimmungen;
  4. Litera d
    Förderung von Investitionen und Jointventures zur Anregung von Technologietransfers, Innovation, Modernisierung, Diversifizierung und Maßnahmen zur Qualitätssicherung;
  5. Litera e
    Bereitstellung von Informationen und Förderung der Innovation sowie Austausch bewährter Methoden beim Zugang zu Finanzmitteln insbesondere für kleine und Kleinstbetriebe;
  6. Litera f
    Förderung der sozialen Verantwortung und Rechenschaftspflicht von Unternehmen sowie Unterstützung eines verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns, einschließlich des nachhaltigen Verbrauchs und der nachhaltigen Produktion;
  7. Litera g
    Entwicklung gemeinsamer Forschungsprojekte in ausgewählten Wirtschaftszweigen und Zusammenarbeit bei dem Ausbau von Kapazitäten auch in den Bereichen Normen, Konformitätsbewertungsverfahren und technische Vorschriften nach einvernehmlicher Vereinbarung.