Rechtstracker.at

BGBl. III Nr. 40/2018

kundgemacht 16.04.2018 RIS↗Parlament↗
Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits
Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits
Kundmachung BGBl. III Nr. 40/2018× zu Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU, Mitgliedstaaten – Philippinen×

Änderungen durch diese Kundmachung

Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU, Mitgliedstaaten – Philippinen neu § 0↗RIS↗
Art. 5neu
in Kraft ab 01.03.2018 · idF BGBl. III Nr. 40/2018 Art. 5↗RIS↗

TITEL römisch zwei
POLITISCHER DIALOG UND ZUSAMMENARBEIT

ARTIKEL 5

Friedensprozess und Konfliktprävention

Die Vertragsparteien kommen überein, die Kooperationsbemühungen zur Förderung der Konfliktprävention und einer Friedenskultur unter anderem durch Friedensarbeit und Friedenserziehungsprogramme fortzusetzen.