BGBl. III Nr. 49/2018
Kündigung der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres der Republik Österreich und dem Eidgenössischen Departement für Auswärtige Angelegenheiten der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Durchführung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Schweizerischen Bundesrat über die Vertretung der Schweiz im Verfahren der Visaerteilung in Caracas
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Kündigung der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres der Republik Österreich und dem Eidgenössischen Departement für Auswärtige Angelegenheiten der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Durchführung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Schweizerischen Bundesrat über die Vertretung der Schweiz im Verfahren der Visaerteilung in Caracas
Änderungen durch diese Kundmachung
Gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visaerteilung in Caracas (Schweiz)
aufgehoben
Art. 1aufgehoben
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Art. 2aufgehoben
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Art. 3aufgehoben
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Art. 4aufgehoben
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Art. 5aufgehoben
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Art. 6aufgehoben
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Art. 7aufgehoben
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Art. 8aufgehoben
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Art. 9aufgehoben
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Anl. 1aufgehoben
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