BGBl. III Nr. 84/2018
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) über den Amtssitz der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) über den Amtssitz der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
Änderungen durch diese Kundmachung
Amtssitz – Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in Österreich
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 43neu
Abschnitt 43
Beratungen über die Abänderung dieses Abkommens werden über Ersuchen der Regierung oder der OSZE aufgenommen. Jede derartige Abänderung findet im gegenseitigen Einvernehmen in einem Abkommen zwischen der Republik Österreich und der OSZE Ausdruck.