Absatz 2,Vor Ablauf des im Absatz eins, bezeichneten Zeitraumes endet die Tätigkeitsdauer des SCE-Betriebsrates, wenn
- Ziffer einsdie Löschung der Europäischen Genossenschaft ins Firmenbuch eingetragen wird;
- Ziffer 2der SCE-Betriebsrat durch Mehrheitsbeschluss seinen Rücktritt beschließt;
- Ziffer 3das Gericht die Errichtung des SCE-Betriebsrates (Paragraph 262, Absatz eins,) für ungültig erklärt; die Klage ist spätestens einen Monat nach Konstituierung des SCE-Betriebsrates einzubringen;
- Ziffer 4der SCE-Betriebsrat und das zuständige Organ der Europäischen Genossenschaft eine Vereinbarung nach den Paragraphen 260, oder 261 abschließen.