Absatz eins,Die Agrarbehörde hat die Erstellung einer Umweltverträglichkeitserklärung zu veranlassen. Diese hat folgende Angaben zu enthalten:
- Ziffer einsBeschreibung des Vorhabens nach Standort, Art und Umfang, insbesondere
- Litera aAbgrenzung der Beschreibung des Projektgebietes (Lageplan, einbezogene Fläche, Anzahl der Parteien, Charakterisierung des betroffenen Raumes);
- Litera bBeschreibung der Maßnahmen (Rodung) zur Schaffung reiner Weide.
- Ziffer 2Beschreibung der vom Vorhaben voraussichtlich berührten Umwelt (Paragraph 34 a, Absatz eins,).
- Ziffer 3Die notwendigen Angaben zur Feststellung und Beurteilung der möglichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt, einschließlich der Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Auswirkungen sowie Angaben über die zur Abschätzung der Umweltauswirkungen angewandten Methoden.
- Ziffer 4Beschreibung der Maßnahmen, mit denen wesentliche nachteilige Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt vermieden, verringert oder soweit wie möglich ausgeglichen werden sollen.
- Ziffer 5Eine klare und übersichtliche Zusammenfassung der Informationen gemäß Ziffer eins bis 4,
- Ziffer 6Darstellung und Begründung allfälliger Schwierigkeiten (insbesondere technische Lücken oder fehlende Daten) bei der Zusammenstellung der geforderten Angaben.