BGBl. I Nr. 52/2019
Vorzeitige Beendigung der XXVI. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates
Bundesgesetz, mit dem die XXVI. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates vorzeitig beendet wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Artikel römisch eins
Der Nationalrat wird gemäß Artikel 29, Absatz 2, B-VG vor Ablauf der römisch 26 . Gesetzgebungsperiode aufgelöst.