BGBl. I Nr. 52/2019
Vorzeitige Beendigung der XXVI. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates
Bundesgesetz, mit dem die XXVI. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates vorzeitig beendet wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 2neu
Artikel römisch zwei
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut.