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BGBl. II Nr. 290/2019

kundgemacht 01.10.2019
Elektronische Übermittlung von Informationen durch Mitarbeiterbeteiligungsstiftungen
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die elektronische Übermittlung von Informationen durch Mitarbeiterbeteiligungsstiftungen
Kundmachung BGBl. II Nr. 290/2019× zu Elektronische Übermittlung von Informationen durch Mitarbeiterbeteiligungsstiftungen

Änderungen durch diese Kundmachung

Elektronische Übermittlung von Informationen durch Mitarbeiterbeteiligungsstiftungen neu