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BGBl. II Nr. 390/2019

kundgemacht 09.12.2019
WiEReG-EinsichtsV
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über zusätzliche technische Möglichkeiten für die Einsicht in das Register (WiEReG-EinsichtsV)
Kundmachung BGBl. II Nr. 390/2019× zu WiEReG-EinsichtsV

Änderungen durch diese Kundmachung

Zusätzliche technische Möglichkeiten für die Einsicht in das Register (WiEReG-EinsichtsV) neu