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BGBl. II Nr. 403/2019

kundgemacht 13.12.2019
Aufhebung der Verordnung über die Höhe der Gebühren für die Herstellung von Kopien durch die Staatsanwaltschaft oder die Kriminalpolizei im Rahmen der Akteneinsicht
Verordnung des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, mit der die Verordnung über die Höhe der Gebühren für die Herstellung von Kopien durch die Staatsanwaltschaft oder die Kriminalpolizei im Rahmen der Akteneinsicht aufgehoben wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 403/2019× zu Höhe der Gebühren für die Herstellung von Kopien im Rahmen der Akteneinsicht×

Änderungen durch diese Kundmachung

Höhe der Gebühren für die Herstellung von Kopien im Rahmen der Akteneinsicht aufgehoben
§ 4aufgehoben

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