BGBl. III Nr. 113/2019
Geltungsbereich des Administrativen und Technischen Durchführungsübereinkommens zum Übereinkommen zwischen der Republik Bulgarien, der Republik Kroatien, Ungarn und der Republik Österreich über die Erleichterung der grenzüberschreitenden Verfolgung von die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten
Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Administrativen und Technischen Durchführungsübereinkommens zum Übereinkommen zwischen der Republik Bulgarien, der Republik Kroatien, Ungarn und der Republik Österreich über die Erleichterung der grenzüberschreitenden Verfolgung von die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten
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