BGBl. III Nr. 115/2019
Multilaterale Vereinbarung M315 nach Abschnitt 1.5.1 der Anlage A des ADR betreffend die Beförderung von Abfall, der mit hämorrhagisches Fieber auslösenden Viren verunreinigt ist
Multilaterale Vereinbarung M315 nach Abschnitt 1.5.1 der Anlage A des ADR betreffend die Beförderung von Abfall, der mit hämorrhagisches Fieber auslösenden Viren verunreinigt ist
Änderungen durch diese Kundmachung
ADR – Beförderung von Abfall, der mit hämorrhagisches Fieber auslösenden Viren verunreinigt ist
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Art. 1neu
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