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BGBl. III Nr. 115/2019

kundgemacht 15.07.2019
Multilaterale Vereinbarung M315 nach Abschnitt 1.5.1 der Anlage A des ADR betreffend die Beförderung von Abfall, der mit hämorrhagisches Fieber auslösenden Viren verunreinigt ist
Multilaterale Vereinbarung M315 nach Abschnitt 1.5.1 der Anlage A des ADR betreffend die Beförderung von Abfall, der mit hämorrhagisches Fieber auslösenden Viren verunreinigt ist
Kundmachung BGBl. III Nr. 115/2019× zu ADR – Beförderung von Abfall, der mit hämorrhagisches Fieber auslösenden Viren verunreinigt ist

Änderungen durch diese Kundmachung

ADR – Beförderung von Abfall, der mit hämorrhagisches Fieber auslösenden Viren verunreinigt ist neu