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BGBl. III Nr. 155/2019

kundgemacht 04.10.2019
Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M315 nach Abschnitt 1.5.1 der Anlage A des ADR betreffend die Beförderung von Abfall, der mit hämorrhagisches Fieber auslösenden Viren verunreinigt ist
Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M315 nach Abschnitt 1.5.1 der Anlage A des ADR betreffend die Beförderung von Abfall, der mit hämorrhagisches Fieber auslösenden Viren verunreinigt ist
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