BGBl. III Nr. 197/2019
Anpassung der Haftungshöchstbeträge gemäß Art. 24 des Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen)
Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend Anpassung der Haftungshöchstbeträge gemäß Art. 24 des Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen)
Änderungen durch diese Kundmachung
Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr
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Art. 21geändert
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Art. 22geändert
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