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BGBl. III Nr. 197/2019

kundgemacht 20.11.2019
Anpassung der Haftungshöchstbeträge gemäß Art. 24 des Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen)
Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend Anpassung der Haftungshöchstbeträge gemäß Art. 24 des Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen)
Kundmachung BGBl. III Nr. 197/2019× zu Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr

Änderungen durch diese Kundmachung

Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr 2