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BGBl. III Nr. 74/2019

kundgemacht 17.05.2019 RIS↗Parlament↗
Protokoll über den authentischen viersprachigen Text des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (Chicago, 1944)
Protokoll über den authentischen viersprachigen Text des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (Chicago, 1944)
Kundmachung BGBl. III Nr. 74/2019× zu Luftfahrt – Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt – P14×

Änderungen durch diese Kundmachung

Luftfahrt – Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt – P14 neu § 0↗RIS↗
Art. 2neu
in Kraft ab 16.09.1999 · idF BGBl. III Nr. 74/2019 Art. 2↗RIS↗

Artikel römisch zwei

Wenn ein Vertragsstaat dieses Protokolls eine Abänderung zu dem Abkommen gemäß dessen Artikel 94 a ratifiziert hat oder in Zukunft ratifiziert, dann ist der Text einer solchen Abänderung in russischer, englischer, französischer und spanischer Sprache so zu betrachten, daß er sich auf den in den vier Sprachen in gleicher Weise maßgebenden Text bezieht, wie dies aus diesem Protokoll hervorgeht.